Zusammenfassung
Was aktuell das beste Vorgehen für einen Vertrag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg ist, lässt sich, wie bei allen Lebensversicherern, nicht pauschal beantworten und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt führt inzwischen viele verschiedene Vertragsarten und Tarife, die unterschiedlich zu beurteilen sind. Wichtig bei der Bewertung sind insbesondere Ihre persönliche Situation und die Risiken, die mit dem Vertrag abgesichert werden sollen.
Die Frage, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Öffentlichen besser kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder doch lieber die Auszahlung abwarten sollten, ist abhängig von den Bedingungen und der Rendite Ihres Vertrages. Auch die verbleibende Vertragslaufzeit, Ihre individuelle Situation, und die finanzielle Lage der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg sollten berücksichtigt werden.
Wenn Sie unsicher sind, welches Vorgehen für Ihren Vertrag am sinnvollsten ist, sollten Sie Ihre Lebensversicherung unabhängig überprüfen lassen.
1. Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg im Überblick
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert.
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert.
Zum Beginn des Jahres 2023 hatte die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg 121.538 Versicherungsverträge im Bestand und belegte damit den 61. Platz der deutschen Lebensversicherer.
2. Vertrag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt kündigen
Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen ist in der Regel die schlechteste Option. In diesem Fall bekommen Sie von der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg nur den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Wann und ob in Ihrem Fall eine Kündigung überhaupt möglich ist, hängt von der Art und den Bedingungen Ihres Vertrages ab.
Kündigungsfrist bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Die Kündigung eines Vertrages bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt, der nach dem Jahr 1994 abgeschlossen wurde, ist in der Regel jederzeit zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode, also bis zu einem Tag vor der nächsten Beitragszahlung, möglich.
Endet beispielsweise die Versicherungsperiode am 31.10., so reicht es aus, wenn die Kündigung an diesem Tag der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg zugeht. Eine zusätzliche Kündigungsfrist ist also nicht einzuhalten.{§ 168 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) }:{https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__168.html} Für ältere Verträge gelten kompliziertere Regelungen für die Kündigungsfrist.
2.1. Sollte ich meine Versicherung bei der Öffentlichen kündigen?
Die Entscheidung eine Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen sollte niemals unüberlegt getroffen werden. Mit einer Kündigung geht auch der Risikoschutz verloren, wie beispielsweise eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Wenn Sie überlegen Ihren Vertrag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt zu kündigen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. In vielen Fällen gibt es deutlich bessere Optionen als eine Kündigung.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Kündigung bei Ihrem Vertrag sinnvoll ist, sollten Sie sich unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten lassen.
2.2 Vorlage für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung
Muster zur Kündigung
Musterbrief-Generator für die Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung
Weitere Informationen zur Kündigung und zum Musterbrief-Generator finden Sie hier .
2.3. Kündigung bei der Öffentlichen: Zahlen & Fakten
2.3.1. Stornoquote
Die Stornoquote gibt an, wie viel Prozent der Beiträge im letzten Geschäftsjahr storniert wurden und somit nicht mehr weiter bezahlt werden. Anfang 2023 lag die die Stornoquote der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg bei ca. 3,4 Prozent.
Häufige Ursachen für eine vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen und die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen.
2.3.2. Durchschnittlicher Rückkaufswert und Anzahl der Kündigungen
Der durchschnittliche Rückkaufswert bei einem Vertrag der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg betrug zum Beginn des Jahres 2023 durchschnittlich ca. 10.252 Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt 4.290 Verträge bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt gekündigt oder die Beitragszahlung vorzeitig eingestellt.{Geschäftsberichte Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg}:{https://www.oeffentlicheoldenburg.de/content/unternehmen/die-oevo/geschaeftsberichte/}
2.4. Alternativen zu einer Kündigung
Wenn Sie überlegen Ihren Vertrag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg zu kündigen, sollten Sie vorher unbedingt mögliche Alternativen für Ihre Versicherung prüfen lassen:
Häufig können Versicherungsnehmer so deutlich mehr Geld bekommen als bei einer Kündigung. Bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen der Öffentlichen gibt es auch noch weitere Optionen die je nach Vertrag und individueller Situation sinnvoller sein können. Bevor Sie sich für eine Alternative entscheiden, sollten Sie Ihre Versicherung unabhängig überprüfen lassen.
3. Vertrag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt widerrufen
Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherungen bei der Öffentlichen auflösen möchten, haben Sie neben einer Kündigung auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. In den allermeisten Fällen bekommen Kunden der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt bei einem Widerruf deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.
Kündigung vs. Widerruf
Kündigung im Vergleich zum Widerruf (Abschluss 2008)
Grundsätzlich ist ein Widerruf auch viele Jahre nach dem Abschluss (noch) möglich, wenn die Öffentlichen Sie fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt oder die vorvertraglichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.
3.1. Wann besteht ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht?
Ob für eine Lebens- oder Rentenversicherung ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG
Widerspruchsrecht nach § 5a VVG oder Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG
Widerrufsrecht nach § 8 VVG
3.1.1. Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht
Wenn Sie von der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt bereits bei der Antragstellung die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation vollständig erhalten haben, dann ist Ihr Versicherungsvertrag im sogenannten Antragsmodell zustande gekommen und Ihnen steht ein Rücktrittsrecht nach § 8 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (alter Fassung) zu.{§ 8 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz a.F.}:{https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/8.html}
Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt worden sein, ist Ihr Vertrag mit der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg im sogenannten Policenmodell zustande gekommen und Ihnen steht ein Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (alter Fassung) zu.{§ 5a Versicherungsvertragsgesetz a.F.}:{https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html}
Ein wirksamer Widerspruch, Rücktritt oder auch Widerruf hat eine Rückabwicklung des gesamten Vertrages zur Folge.
3.2. Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der Öffentlichen
Was sind gezogene Nutzungen?
Als gezogene Nutzungen wird hier der Gewinn bezeichnet, den die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg tatsächlich mit den eingezahlten Beiträgen ihrer Kunden erzielt hat. Bei einer Rückabwicklung müssen die gezogenen Nutzungen an den Kunden ausgezahlt werden.{§ 818 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)}:{https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html}
Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg aufgelöst. Die Berechnungsweise Ihres Anspruchs bei einer Rückabwicklung kann sich je nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden. In der Regel haben Kunden der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt bei einer Rückabwicklung einen Anspruch darauf, dass die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich gezogenen Nutzungen ausgezahlt werden. Hiervon kann noch ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz abzuziehen sein. Abschluss- und Verwaltungskosten darf die Öffentlichen in diesem Fall aber nicht einbehalten.
Achtung!
Eine Rückabwicklung ist nicht immer besser als eine Kündigung. Im schlimmsten Fall fordert die Öffentliche sogar Geld von Ihnen zurück! Zusätzlich können auch noch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme auf Sie zukommen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einem Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt unabhängig über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten!
Der so ermittelte Rückabwicklungsanspruch liegt in den allermeisten Fällen deutlich über dem Rückkaufswert der bei einer Kündigung ausgezahlt werden würde. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Öffentliche bei einer solchen Rückabwicklung keine Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen darf und die vertragliche Wertentwicklung in der Regel niedriger ist, als die tatsächlich gezogenen Nutzungen, die bei einer Rückabwicklung ausgezahlt werden müssen. Bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen wird für gewöhnlich auf die Wertentwicklung der Fonds{Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 11.11.2015, Aktenzeichen IV ZR 513/14}:{https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72914} bzw. auf die Nettoverzinsung der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg{Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 27.10.2021, Aktenzeichen IV ZR 45/20}:{https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=124410} abgestellt.
3.3. Rückabwicklung mit Alternativen vergleichen
Kunden der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg sollten den möglichen Anspruch bei einer Rückabwicklung zunächst berechnen lassen und mit den Ergebnissen der anderen Alternativen vergleichen. Auch ein Verkauf oder eine Fortführung kann bei einem Vertrag der Öffentlichen sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie die Risikoabsicherung des Vertrages noch benötigen. Es gibt auch noch viele weitere Alternativen, die für Ihren Vertrag zu einem besseren Ergebnis führen können.
Bei uns können Sie alle Optionen für Ihre Lebensversicherung ermitteln und unabhängig bewerten lassen. Wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen die beste Option für Ihren Vertrag und helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg. Grundsätzlich empfehlen wir zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer).
4. Bewertung der Solvenz: Wie sicher ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg?
Die aufsichtsrechtliche Quote zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR-Bruttoquote) lag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 bei 342,1% und damit unter dem Branchendurchschnitt von 626,9%.
Bei der Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung weist die Öffentliche eine MCR-Bruttoquote von 760,3% aus. Der Branchendurchschnitt lag hier bei 15.205,7% .
4.1. Auswirkungen durch Bewertungshilfen
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg nimmt bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich relevanten Solvenzquoten (SCR-Bruttoquote und MCR-Bruttoquote) Bewertungshilfen in Anspruch. Diese beeinflussen die Höhe der Quoten und erschweren eine Einschätzung, wie sicher die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt in Krisenzeiten wirklich dastehen würde.
Bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Bruttoquoten greift die Öffentliche auf folgende Bewertungshilfen zurück:
- Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen
- Volatilitätsanpassungen
Konkret ergeben sich für die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt ohne diese Bewertungshilfen eine SCR-Nettoquote von 49,2% (Branchendurchschnitt 316,3%) und eine MCR-Nettoquote von 20,0% (Branchendurchschnitt 5.275,1%).{SFCR-Bericht Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg}:{https://www.oeffentlicheoldenburg.de/content/unternehmen/die-oevo/geschaeftsberichte/}
4.2. Probleme bei der einheitlichen Bewertung der Solvenzquoten
Die SCR- und MCR-Quoten lassen sich aufgrund von Bewertungshilfen nicht unmittelbar mit den Zahlen der anderen Lebensversicherer vergleichen. Um dennoch ein Ranking der Solvenz der Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg zu ermöglichen, haben wir eine standardisierte Solvenzquote aus den Daten der SFCR-Berichte aller Lebensversicherer ermittelt.
Bei der Öffentliche Lebensversicherungsanstalt lag diese standardisierte Solvenzquote bei 49,2% (Branchendurschnitt 293,0%).
5. Die beste Option für Ihren Vertrag bei der Öffentlichen finden
Die Entscheidung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Öffentlichen kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, ist von der Rendite, den Versicherungsbedingungen, der verbleibenden Vertragslaufzeit, Ihrer individuellen Situation und der finanziellen Lage der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg abhängig.
Die besten Optionen bei den letzten 100 Vertragsprüfungen
5.1 Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zahl&Recht prüfen lassen
Im Rahmen unserer Vertragsprüfung rekonstruieren wir den Verlauf Ihrer Versicherung bei der Öffentlichen und überprüfen den Vertrag auf juristische und versicherungsmathematische Unstimmigkeiten oder Ansatzpunkte. Wir bewerten die verschiedene Handlungsmöglichkeiten und besprechen anschließend die Ergebnisse mit Ihnen. Gemeinsam stimmen wir dann das weiteren Vorgehen für Ihren Vertrag ab und unterstützen Sie mit passenden Musterschreiben. Auf diese Weise unterstützen wir Sie dabei, die beste Option für Ihren Vertrag bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg zu finden und auch umzusetzen.
5.2 Kosten für die Prüfung eines Vertrages bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt
Da wir als unabhängige Rechtsberater nur von unseren Mandanten direkt vergütet werden dürfen, arbeiten wir nach Aufwand gegen ein Honorar von 190,- Euro brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer) pro Stunde. Wir vereinbaren grundsätzlich einen Kostendeckel, sodass unsere Mandanten immer genau wissen, welche Kosten maximal anfallen können.
Je nach der individuellen Vertragssituation, sowie der Höhe des Beitrages und des Vertragsguthabens, kann es sinnvoll sein nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen oder auch direkt eine umfassendere Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine komplette Vertragsprüfung liegen im Regelfall zwischen 570,- und maximal 760,- Euro brutto. Bei sehr kleinen Verträgen lohnt sich eine Prüfung meistens nicht.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherungen geprüft werden, umso geringer fallen auch die Kosten pro Vertrag aus. Wir empfehlen zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer). In den meisten Fällen können unsere Mandanten ein Vielfaches des Honorars durch unsere Tätigkeit einsparen oder zusätzlich von der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt erhalten.