Zusammenfassung
Die aktuelle Niedrigzinsphase wirkt sich auch auf die Auszahlungen aus Renten- und Lebensversicherungen aus. Versicherungskunden erhalten daher oft eine deutlich geringere Auszahlung als ihnen ursprünglich prognostiziert wurde. Bei vielen Verträgen besteht aber die Möglichkeit eine höhere Auszahlung zu erhalten. Unsere Versicherungsmathematiker und Juristen überprüfen die Auszahlung Ihres Vertrages und unterstützen Sie dabei, höhere Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Wenn Sie die Auszahlung Ihrer Renten- oder Lebensversicherung bei uns überprüfen lassen möchten, vereinbaren Sie am besten eine Erstberatung.
Beim Ablauf einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung wird eine einmalige Kapitalabfindung oder die im Vertrag vereinbarte Rente ausgezahlt. Wenn eine Versicherung vorzeitig gekündigt wird, kommt nur der sogenannte Rückkaufswert zur Auszahlung.
Dabei bestehen die Auszahlungen jeweils aus verschiedenen Bestandteilen, welche einzeln berechnet werden und für die unterschiedliche Regelungen gelten können. Dazu kommen diverse Gerichtsentscheidungen, die von den Versicherungsgesellschaften bei den Abrechnungen berücksichtigt werden müssen. Da ist es auch für eine Versicherungsgesellschaft nicht immer einfach, den Überblick zu behalten und keine Fehler zu machen.
Zusammensetzung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung
In der Vergangenheit sind falsche Abrechnungen bei Renten- und Lebensversicherungen nur selten aufgefallen. Aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt liegen die Auszahlungen aber inzwischen deutlich unter den Prognosen der Versicherer, sodass die Kunden ihre Abrechnungen überprüfen lassen. Falsche Auszahlungen werden so überhaupt erst bemerkt.
Der Großteil der Abrechnungen sind unserer Erfahrung nach richtig. Es kommt aber immer wieder aus verschiedensten Gründen zu falschen Auszahlungen. Mögliche Ursachen hierfür sind
Die meisten falschen Abrechnungen fallen zum Nachteil der Versicherungsnehmer aus. Manchmal verrechnen sich die Versicherer aber auch zu Gunsten ihrer Kunden.
Falsche oder unvollständige Abrechnungen sind nicht der einzige Grund, warum Versicherungsnehmern höhere Auszahlungen zustehen können. Immer wieder berufen sich Lebensversicherer auf unwirksame Versicherungsbedingungen. Für Verbraucher ist so etwas besonders schwer zu bemerken. Denn woher soll ein Versicherungsnehmer wissen, dass einige Bedingungen, die in dem Vertrag abgedruckt sind, überhaupt nicht gelten?
Verschiedene Klauseln bei Lebensversicherungen sind unwirksam
Es gibt mehrere Gerichtsentscheidungen, die einzelne Vertragsbedingungen bei Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt haben. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Juni 2013 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=64711&pos=0&anz=1 Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Januar 2016 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73515&pos=0&anz=1 Versicherungsnehmer können daher unter bestimmten Voraussetzungen mehr Geld von ihrer Versicherung erhalten. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 2. September 2016 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2016/20_U_201_15_Urteil_20160902.html
Sollten Ihre Vertragsbedingungen unwirksame Klauseln enthalten, bedeutet dies jedoch nicht, dass Ihr Versicherer Sie darauf hinweisen muss. Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 06.12.2019 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2019/meldung_191206_unzulaessige_Doppelprovisionen_Va.html Für Versicherungsnehmer gilt: Wer Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen will, muss selbst aktiv werden und eine höhere Auszahlung einfordern. Ohne die nötige Fachkenntnis ist dies in der Praxis kaum realisierbar. Oft wissen die Betroffenen gar nicht, dass ihnen mehr Geld aus ihren Verträgen zusteht.
Ohne fachliche Hilfe gestaltet sich die Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegenüber den Versicherungskonzernen als äußerst schwierig. Die Versicherer versuchen häufig die Beschwerden ihrer Kunden einfach abzuwimmeln ohne den Fall genau zu prüfen.
Was ist ein Stornoabzug?
Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsänderung eines Versicherungsvertrags kann das Versicherungsunternehmen berechtigt sein, einen festgelegten Betrag einzubehalten, um negative Risiko- und Kosteneffekte auszugleichen. Dieser sogenannte Stornoabzug muss dann allerdings im Vertrag vereinbart, beziffert und angemessen sein. § 169 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html
Immer wieder kommt es bei Kündigungen, Beitragsänderungen und Beitragsfreistellungen zu unzulässigen Stornoabzügen. Kunden von Renten- und Lebensversicherungen können diese aber in vielen Fällen vom Versicherer zurückfordern. Die Höhe des Stornoabzugs kann dabei auch mehrere tausend Euro betragen.
Versicherungsnehmer können höhere Auszahlungen erhalten
Neben Abrechnungsfehlern und unwirksamen Vertragsbedingungen gibt es noch andere Möglichkeiten, eine höhere Auszahlung zu erhalten. Unsere Versicherungsmathematiker und Juristen berücksichtigen bei der Überprüfung Ihrer Auszahlung auch noch weitere mögliche Fehlerquellen, die Ihren Vertrag betreffen können.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas mit der Auszahlung Ihrer Renten- oder Lebensversicherung nicht stimmen kann, sollten Sie Ihre Abrechnung überprüfen lassen.
Ein ungünstiges Verhältnis zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung kann ein Hinweis auf eine fehlerhafte Abrechnung sein. Kritisch sollten Sie auch dann werden, wenn die angekündigte Auszahlung vor dem Ablauf Ihres Vertrages nochmal deutlich reduziert wurde.
Wenn Sie die Auszahlung aus Ihrer Versicherung überprüfen lassen möchten, gibt es mehrere Dinge, die Sie beachten sollten.
Als Versicherungsnehmer sollten Sie mit der Prüfung Ihrer Renten- oder Lebensversicherung nicht zu lange warten. Die Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren Artikel 3 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz (VVGEG) https://www.gesetze-im-internet.de/vvgeg/EGVVG.pdf in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Vertrages zum Jahresende. § 195 (Regelmäßige Verjährungsfrist) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html § 199 (Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
Die Überprüfung von kleineren Verträgen lohnt sich oft wirtschaftlich nicht. Der finanzielle Aufwand sollte immer in einem vernüftigen Verhältnis zu dem möglichen Mehrwert stehen. Dabei sollten Sie berückischtigen, dass es nach der Prüfung zu einem Rechtsstreit mit der Versicherung kommen kann, der ebenfalls nochmal Geld kostet. Nach unseren Erfahrungen lohnt sich die Prüfung der Auszahlung von kleineren Verträgen in der Regel nicht. Hierbei kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an. Bei großen Verlusten kann auch bei niedrigeren Werten ein Prüfung sinnvoll sein. Abhängig ist die Frage natürlich ebenfalls davon, ob eine Rechtschutzdeckung besteht. Grundsätzlich empfehlen wir aber, dass der Auszahlungsbetrag mindestes 35.000,- Euro betragen sollte.
Am sinnvollsten ist es, einen Vertrag noch während der Laufzeit prüfen zu lassen. Oft wird es nach dem Ablauf des Vertrages schwierig, notwendige Auskünfte einzuholen und Zugang zu allen relevanten Informationen zu bekommen.
Grundsätzlich können alle Vertragsunterlagen für eine Prüfung der Auszahlung relevant sein. Hierzu zählen beispielsweise auch das ausgefüllte Antragsformular und Werbeflyer oder Berechnungen, die Sie beim Abschluss der Versicherung erhalten haben.
Kontaktaufnahme zum Versicherer kann nachteilig sein
Vermeiden Sie es möglichst, vor der Prüfung Ihrer Lebensversicherung noch Kontakt mit dem Versicherer oder dem Versicherungsvermittler aufzunehmen. Dies kann sich unter bestimmten Umständen negativ auswirken. Sie sollten daher am besten nur nach vorheriger Rücksprache mit uns fehlende Unterlagen anfragen.
Eine Prüfung der Auszahlung ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn nicht mehr alle Dokumente existieren. Je mehr Unterlagen noch vorliegen, desto genauer kann eine Prüfung erfolgen.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung oder die Auszahlung prüfen lassen wollen, vereinbaren Sie am besten zunächst eine Erstberatung. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer). Wir besprechen dann Ihren Fall und geben Ihnen Tipps und Hinweise zum möglichen Vorgehen.
Grundsätzlich überprüfen wir alle Arten von kapitalbildenden Lebensversicherungen. Hierzu zählen auch Rentenversicherungen sowie fondsgebundene und hybride Verträge.
Wir prüfen folgende Auszahlungsarten für Sie:
Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfehlen wir zunächst eine Ersteinschätzung zur Auszahlung der Versicherung vornehmen zu lassen. Die Ersteinschätzung kostet 695,- Euro (inklusive MwSt.) für einen Vertrag. Bei mehreren Verträgen bieten wir auch Überprüfungen auf Basis eines Stundenhonorars an. Die Kosten hängen dann vom jeweiligen Aufwand ab.
Als unabhängiger Versicherungsberater arbeiten wir je nach Umfang und Komplexität der Tätigkeit gegen ein Honorar von 190,- Euro bis 250,- Euro pro Stunde.
Bei der Ersteinschätzung bilden wir den Vertrag nach und überprüfen die Abrechnung auf häufige juristische und versicherungsmathematische Ansatzpunkte und weitere Unstimmigkeiten. Ziel der Ersteinschätzung ist es zu ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf eine höhere Auszahlung haben. Im Anschluss an die Prüfung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Ergebnisse.
Sollten Sie die Möglichkeit haben eine höhere Auszahlung zu erhalten, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen ab und unterstützen Sie mit individuellen Musterbriefen. Sie können uns auch mit Ihrer außergerichtlichen Vertretung beauftragen oder wir empfehlen Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt.
Quellen: