Autoren
Markus Gieske
Diplom-Mathematiker
Hendrik Tiemann
Diplom-Jurist
Jan Schmiedekamp
Juristischer Mitarbeiter
Die ehemalige Clerical Medical Investment Group Limited hat seit 1995 fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland verkauft. Der Markenname Clerical Medical taucht aber nur noch auf dem Briefpapier auf. Wikipedia-Artikel zur Clerical Medical plc : https://de.wikipedia.org/wiki/Clerical_Medical Die Verträge werden inzwischen über die luxemburgische Scottish Widows Europe S.A. geführt. Bekanntmachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 16.11.2023 zur Scottish Widows Europe S.A. : https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Bekanntmachungen/04_Anmeldung_Dienstleistungsverkehr_DE/2023_11_16_scottish_widows_europe_va.html
Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)
33 Old Broad Street, London EC2N 1 HZ, United Kingdom
Scottish Widows Limited (SWL)
25 Gresham Street, London EC2V 7HN, United Kingdom
Scottish Widows Europe S.A. (SWE)
Europe Building 1, Avenue du Bois, Limpertsberg, L-1251 Luxemburg
Zum 24.02.2025 wird die Verwaltung der Versicherungsverträge der ehemaligen Clerical Medical auf die Lifeware S.A. in Luxemburg übertragen. Zunächst hatte die Clerical Medical von 1995 bis 2011 selber die Verträge betreut. Zuletzt wurde der Bestand von der LV Bestandsservice GmbH aus Heidelberg verwaltet.
Clerical Medical Investment Group Limited
33 Old Broad Street, London EC2N 1 HZ, United Kingdom
Heidelberger Leben Clerical Medical Management GmbH Heidelberger Leben Service Management GmbH
Forum 7, 69126 Heidelberg
LV Bestandsservice GmbH
Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg
Lifeware S.A.
37, Boulevard Joseph II, 1840, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Die Verwaltung der Versicherungsverträge der Clerical Medical wird zukünftig komplett in Luxemburg über die Lifeware S.A. erfolgen. Die deutsche Niederlassung der Scottish Widows Europe S.A. soll geschlossen werden. Webseite der Clerical Medical: Fragen und Antworten zur Übertragung auf die Lifeware S.A. : https://www.clericalmedical.com/de/news/Q&A.html Damit dürfte dann für die Verträge der Clerical Medical auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht mehr zuständig sein. Das halten wir für hoch problematisch.
Unter dem Logo der Clerical Medical schreibt die Scottish Widows Europe S.A. ihre Kunden an und fordert eine „Zustimmungserklärung zur Informationsweitergabe“. Damit soll die Übertragung der Verwaltung der Versicherungsverträge von Deutschland nach Luxemburg legitimiert werden. Die Kunden der ehemaligen Clerical Medical werden dabei unter Fristsetzung bis zum 31.03.2025 zur Unterschrift aufgefordert.
Die Scottish Widows Europe S.A. will die Verwaltung der Verträge der ehemaligen Clerical Medical aus Deutschland nach Luxemburg verlegen. Dafür wird eine umfangreiche Zustimmungserklärung zur Informationsweitergabe an Dritte verlangt. Wir empfehlen die aus unserer Sicht viel zu umfangreiche Zustimmungserklärung vorerst nicht abzugeben.
Nein, Sie müssen die Zustimmungserklärung nicht unbedingt unterschreiben. Die Scottish Widows Europe S.A. bleibt als Rechtsnachfolgerin der Clerical Medical Investment Group Limited auch weiter verpflichtet die Ansprüche aus Ihrem Vertrag Ihnen gegenüber zu erfüllen.
Wir raten davon ab, die Zustimmungserklärung vorschnell abzugeben. Nach unserer Auffassung ist die Zustimmungserklärung viel zu umfangreich und in dieser Form so nicht notwendig. Wir befürchten auch, dass die Versicherung versuchen könnte, den Kunden eine Zustimmung negativ anzulasten, wenn sie beispielsweise den Vertrag widerrufen, widersprechen oder einen Rücktritt erklären wollen.
Die Clerical Medical hat nach unseren Erfahrungen bei vielen Versicherungsverträgen die bis zum Jahr 2010 abgeschlossen worden sind, falsch über das Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrecht belehrt. Kunden denen eine falsche oder unvollständige Belehrung erteilt worden ist, können ihren Vertrag grundsätzlich auch heute noch rückabwickeln lassen. Das kann wirtschaftlich sehr interessant sein, wenn die Wertentwicklung bei einem Vertrag schlecht war.
Beispiele für fehlerhafte Belehrungen der Clerical Medical:
Betroffene Clerical Medical-Tarife:
Die meisten Versicherungsverträge bei der Clerical Medical haben sich nicht so entwickelt, wie es bei Vertragsabschluss angegeben wurde. Bei vielen Verträgen, die vor dem Jahr 2004 bei der Clerical Medical abgeschlossen worden sind, können Kunden aber die bei Vertragsabschluss hochgerechneten Auszahlungen verlangen. Es kommt dabei nicht auf die Wertentwicklung der Pools oder Fonds an. Ein Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt ist dann meisten nicht sinnvoll.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinen Urteilen vom 11.07.2012 (Aktenzeichen IV ZR 151/11 und IV ZR 164/11) entschieden, dass die Scottish Widows als Rechtsnachfolgerin der Clerical Medical verpflichtet ist, die bei Vertragsabschluss versprochenen regelmäßigen Auszahlungen zu leisten, auch wenn kein ausreichendes Guthaben in den Pools oder Fonds vorhanden ist. Pressemitteilung des Bundesgerichthofs zu Erfüllungsansprüchen gegenüber der Clerical Medical : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=1&pos=0&nr=59823&linked=pm&Blank=1
Beispiel für einen Auszahlungsplan bei der Clerical Medical:
Nicht bei allen Versicherungsverträgen der Clerical Medical wurden regelmäßige Auszahlungen vereinbart, so dass die Urteile des BGH nicht immer anwendbar sind. Es kommt auch auf die Formulierung in den Bedingungen an. Die Scottish Widows Europe S.A. behauptet nach unseren Erfahrungen jedoch bei fast allen Verträgen, dass die Auszahlungen nicht garantiert seien und nur dann erfolgen müssten, wenn ein ausreichendes Guthaben in den Pools oder Fonds vorhanden sei. Das ist aber falsch. Betroffene Kunden sollten ihren Vertrag unbedingt überprüfen lassen.
Sie bekommen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit?
Wenn Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bekommen haben, kann Ihnen aufgrund von fehlerhaften Berechnungen auch eine höhere Auszahlung zustehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Verbrauchertipp zur Auszahlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Scottish Widows Europe S.A. gibt dazu auf ihrer Webseite an:
„Wir glauben, dass die Zentralisierung unserer Aktivitäten in Luxemburg uns helfen wird, die Bedürfnisse unserer Kunden besser zu erfüllen. Diese Änderung wird es uns auch ermöglichen, eine modernere Serviceplattform zu nutzen.“ Webseite der Clerical Medical: Fragen und Antworten zur Übertragung auf die Lifeware S.A. : https://www.clericalmedical.com/de/news/Q&A.html
Wir gehen davon aus, dass die Scottish Widows Europe S.A. durch den Umzug nach Luxemburg versucht, sich der Rechtsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) zu entziehen. Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) : https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/Versicherungsaufsicht/versicherungsaufsicht_artikel.html Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Steuerzahlung auf die Kunden abgewälzt.
Für Versicherungsverträge der ehemaligen Clerical Medical wäre nach der Übertragung auf die Lifeware S.A. nur noch die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commissariat aux Assurances (CAA) zuständig. Webseite der Commissariat aux Assurances (CAA) : https://www.caa.lu/en/home Die CAA ist bei uns in der Vergangenheit mehrfach durch Untätigkeit negativ aufgefallen.
Die CAA in Luxemburg hat bereits bei der Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. aus unser Sicht jahrelang nur zugeschaut. Webseite der Commissariat aux Assurances (CAA) zur Insolvenz der FWU : https://www.caa.lu/en/consumers/insolvency-of-fwu-life-insurance-lux-s-a Wir befürchten, dass ein ähnliches Szenario auch bei den Versicherungsverträgen der Clerical Medical drohen könnte. Wer noch einen alten Vertrag der ehemaligen Clerical Medical hat, sollten daher aktiv werden.
Die besten Optionen bei den letzten 100 Vertragsprüfungen
Wir empfehlen allen Kunden ihre Versicherungsverträge unabhängig überprüfen zu lassen, bevor irgendetwas unternommen wird, was sich eventuell später als Fehler herausstellt. Vor einer Überprüfung sollte auch die Zustimmungserklärung zur Informationsweitergabe nicht unterschrieben werden. Betroffene mit Verträgen der Clerical Medical können über das folgende Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage bei uns stellen. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und helfen Ihnen mit Ihrem Vertrag.
Quellen: