Autoren
Markus Gieske
Diplom-Mathematiker
Hendrik Tiemann
Diplom-Jurist
Leonie Ludwig
Online-Redakteurin
Lebens- und Rentenversicherungen der Canada Life Assurance (beispielsweise die Tarife GENERATION private und GENERATION basic) enthalten häufig hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die zu einer schlechten Entwicklung der Versicherung führen. Auch die Wertentwicklung der UWP-Fonds konnte in der Vergangenheit nicht überzeugen. Viele Kunden stehen daher vor der Frage, ob sie ihre Rentenversicherung bei der Canada Life kündigen sollten.
Was ist ein Stornoabzug?
Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsänderung eines Versicherungsvertrags kann das Versicherungsunternehmen berechtigt sein, einen festgelegten Betrag einzubehalten, um negative Risiko- und Kosteneffekte auszugleichen. Dieser sogenannte Stornoabzug muss dann allerdings im Vertrag vereinbart, beziffert und angemessen sein. § 169 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) : https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html
Nach unseren Erfahrungen ist eine normale Kündigung bei Rentenversicherungen der Canada Life eine schlechte Idee. Im Regelfall geht viel Geld verloren wenn eine kapitalbildende Versicherung einfach gekündigt wird.
Die Canada Life versucht bei einer Kündigung zum Teil noch Stornoabzüge vom Rückkaufswert abzuziehen. Die meisten Kunden wissen aber nicht, dass solche „Strafzahlungen“ bzw. Stornoabzüge bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung unzulässig sein können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mehrfach verschiedene Versicherungsbedingungen mit Stornoabzügen für unwirksam erklärt. Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 12.10.2005, Aktenzeichen IV ZR 177/03 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=34190&pos=0&anz=1 Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 25.07.2012, Aktenzeichen IV ZR 201/10 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61399&pos=0&anz=1
Aufgrund von falschen Widerspruchs- und Widerrufsbelehrungen können diverse Lebens- und Rentenversicherungen der Canada Life Assurance noch rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung aufgrund eines Widerspruchs oder Widerrufs führt meist zu einer deutlich höheren Auszahlung als bei einer Kündigung.
So auch im Fall von Herrn T., der bei einer Kündigung nur ca. 49.026 Euro von der Canada Life Versicherung erhalten hätte. Infolge eines Widerspruchs bekam er bei der Rückabwicklung seiner GENERATION private Rentenversicherung aber etwa 57.484 Euro zuzüglich Verzugszinsen von der Versicherung erstattet. Das entspricht einem Plus von ca. 8.458 Euro.
Vertrag der Canada Life Assurance (Abschluss 2004)
Bei einer Kündigung (auch Rückkauf genannt) wird nur der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt. Durch die hohen Kosten bei der Canada Life und die schlechte Wertentwicklung der UWP-Fonds entstehen so große Verluste bei einer Kündigung. Widerspricht oder widerruft ein Versicherungsnehmer seine Lebens- oder Rentenversicherung, wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt.
Unseren Erfahrungen nach ist die Auszahlung bei einem Widerruf regelmäßig deutlich höher als der Rückkaufswert bei einer Kündigung. Ob für eine Versicherung ein Widerrufs- oder ein Widerspruchsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Lebens- und Rentenversicherungen können auch heute noch widerrufen oder widersprochen werden, wenn die Versicherung nicht ordnungsgemäß über das Widerrufs- bzw. Widerspruchsrecht belehrt hat oder die Verbraucherinformation nicht vollständig erteilt worden ist. Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 78/2014 : http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9d5328f98aa87313375f35580b49fee3&nr=67629&linked=pm&Blank=1
Bei vielen Verträgen der Canada Life Versicherung ist ein Widerspruch oder Widerruf wegen fehlerhafter Belehrungen oder unvollständiger Verbraucherinformationen noch möglich. Kunden der Canada Life sollten daher überprüfen lassen, ob diese Option für ihre Versicherung in Betracht kommt.
Während bei einer Rückabwicklung nach einem Widerruf oder Widerspruch für gewöhnlich alle eingezahlten Beiträge (inklusive der abgezogenen Abschluss- und Verwaltungskosten) und auch die mit den Beiträgen erzielten Gewinne (sogenannte gezogene Nutzungen) vollständig herausgegeben werden müssen, erhalten Kunden, die ihre Canada Life Versicherung kündigen, nur den Rückkaufswert ausgezahlt.
Der Rückkaufswert bei einer Kündigung wird aus den bisherigen Einzahlungen - abzüglich angefallener Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten und zuzüglich der vertraglichen Wertentwicklung - berechnet. Versicherungsnehmer die eine Versicherung bei der Canada Life kündigen statt einen Widerspruch oder Widerruf zu erklären, bekommen daher fast immer deutlich weniger ausgezahlt.
Vertrag von Herrn T. bei der Canada Life Assurance (Abschluss 2004)
Auch die Rentenversicherung von Herrn T. konnte aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabgewickelt werden. Zunächst hatte Herr T. vergeblich versucht, den Widerspruch selber gegenüber der Canada Life durchzusetzen. Die Versicherung hatte jedoch seine Aufforderungen zur Rückabwicklung und Auszahlung zurückgewiesen.
Canada Life lehnt die Auszahlung nach dem Widerspruch von Herrn T. ab
Allgemein ist es für Versicherungsnehmer äußerst schwierig eine Rückabwicklung im Alleingang durchzusetzen. Häufig reagiert die Canada Life Versicherung mit einer Ablehnung, wenn Kunden einen Widerruf oder Widerspruch erklären, anstatt die Rentenversicherung zu kündigen. In solchen Fällen sind Versicherungsnehmer auf fachkundige Hilfe angewiesen.
Die Canada Life hatte in der Widerspruchsbelehrung von Herrn T. eine falsche Frist angegeben, in der ein Widerspruch hätte erklärt werden können. Seit dem 08.12.2004 bestand für Versicherungsnehmer die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach dem Zustandekommen des Vertrages einen Widerspruch zu erklären. Die Canada Life Assurance hatte in ihrer Belehrung Herrn T. jedoch nur eine Frist von 14 Tagen eingeräumt.
Falsche Widerspruchsbelehrung der Canada Life Assurance:
„Sie können dem Zustandekommen des GENERATION private innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. schriftlich, per Email oder in anderer lesbarer Form) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an uns.“
Die unterschiedlichen Belehrungen, die die Canada Life in den letzten Jahrzehnten verwendet hat, enthalten nach unseren Erfahrungen auch noch viele weitere Fehler die eine höhere Auszahlung durch eine Rückabwicklung ermöglichen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass eine Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung (VVG a.F.) § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) : https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html richtig über die maßgebliche Frist und den Fristbeginn aufklären muss. Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 15.07.2015, Aktenzeichen IV ZR 386/13 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71819&pos=0&anz=1 Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 24.02.2016, Aktenzeichen IV ZR 225/14 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZR%20225/14&nr=73989
In vielen weiteren Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof zu Fragen bezüglich fehlerhafter Widerspruchs- Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 18.01.2004, Aktenzeichen IV ZR 58/03 : http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=28718&pos=0&anz=1 Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 17.06.2015, Aktenzeichen IV ZR 367/13 : http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71554&pos=0&anz=1 und Widerrufsbelehrungen Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 16.10.2013, Aktenzeichen IV ZR 52/12 : http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=65743&pos=0&anz=1 Bundesgerichtshof: Beschluss des IV. Zivilsenats vom 23.09.2015, Aktenzeichen IV ZR 373/14 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=980b9df03478ab78eab2be371fc34faa&nr=73013&pos=1&anz=2 geäußert.
Erst mit Hilfe der Zahl&Recht GmbH, die Herr T. mit seiner außergerichtlichen Vertretung beauftragte, gelang die Durchsetzung der Rückabwicklung. Der Widerspruch wurde von der Canada Life Assurance anerkannt und der Vertrag ausgezahlt.
Ankündigung der Auszahlung durch die Canada Life
Herr T. bekam eine Auszahlung in Höhe von 57.483,96 Euro zuzüglich Verzugszinsen infolge der Rückabwicklung seiner GENERATION private Rentenversicherung von der Canada Life Assurance. Auch die zuviel gezahlten Beiträge nach dem Widerspruch wurden von der Versicherung zurückgezahlt.
Da die Canada Life Versicherung den Widerspruch und auch die Mahnung zunächst zu Unrecht abgelehnt hatte, musste die Versicherung auch die Rechtsverfolgungskosten erstatten. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung : https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung von Herrn T. mussten daher von der Canada Life Assurance bezahlt werden.
Achtung!
Ein Widerspruch oder Widerruf ist nicht immer besser als eine Kündigung. Zusätzlich können bei einer Rückabwicklung auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme auf Sie zukommen. Viele Anwälte und Dienstleister wissen gar nicht, ob ein Widerspruch oder Widerruf finanziell überhaupt sinnvoll ist. Sie sollten sich daher unbedingt vor einer Rückabwicklung zuerst über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten lassen!
Neben Kündigung und Widerruf gibt es noch weitere Möglichkeiten, die je nach individueller Situation sinnvoller sein können. Bei der Frage, welches Vorgehen für die eigene Renten- oder Lebensversicherung am besten ist, sollten mindestens die Standardoptionen Kündigung, Rückabwicklung, Beitragsfreistellung, Verkauf und Fortführung berücksichtigt werden. Für viele Versicherungsnehmer gibt es darüber hinaus auch noch weitere Möglichkeiten den eigenen Vertrag zu optimieren.
Bei einigen der letzten 100 Vertragsprüfungen war keine der Standardoptionen die beste Lösung für den Versicherungsnehmer.
Die besten Optionen bei den letzten 100 Vertragsprüfungen
Eine Überprüfung aller Möglichkeiten ist sinnvoll, da sich die beste Option oft je nach Vertragsgestaltung unterscheidet. Bei manchen Versicherungen kann - wie im Fall von Herrn T. - ein Widerspruch oder Widerruf die beste Vorgehensweise sein, während bei anderen Verträgen auch ein Verkauf, eine Beitragsfreistellung oder die unveränderte Fortführung am sinnvollsten sein kann.
Für Außenstehende ist es kaum möglich alle Optionen im Blick zu behalten und zu bewerten. Versicherungsnehmer sollten sich daher unbedingt unabhängig zu ihrer Versicherung beraten lassen, bevor sie sich für eine der Optionen entscheiden.
Bei uns haben Kunden der Canada Life die Möglichkeit eine Erstberatung zu ihrer Versicherung zu vereinbaren. Eine Erstberatung bei uns kostet 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer).
Quellen: