Autor
Markus Gieske
Diplom-Mathematiker
Die deutschen Lebensversicherer sind nach der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) dazu verpflichtet ihre Ertragsquellen einmal im Jahr offenzulegen. Die letzten Berichte für das Geschäftsjahr 2021 sind gerade veröffentlicht worden. Die mit den Berichten aller deutscher Lebensversicherer durchgeführte MindZV-Auswertung 2022 der Zahl&Recht GmbH ergab, dass 21 der 80 deutschen Lebensversicherer nicht genug Kapitalerträge erzielten, als für die Garantieversprechen an die Kunden notwendig gewesen wäre. Das sind zwölf Versicherungsgesellschaften weniger als im letzten Jahr.
Im Vorjahr verzeichneten noch 33 von damals 81 Lebensversicherern ein negatives Zinsergebnis. Die finanzielle Situation einiger Versicherer hat sich im Geschäftsjahr 2021 dementsprechend etwas verbessert. Den damals noch 33 Lebensversicherern fehlten im Geschäftsjahr 2020 noch rund 1.024 Millionen Euro.
Die aktuellen Veröffentlichungen nach der Mindestzuführungsverordnung zeigen, dass bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 den 21 noch betroffenen Versicherern insgesamt ca. 639,1 Millionen Euro fehlten, um die Garantiezinsverpflichtungen gegenüber den Kunden mit den Kaptalanlagerträgen vollständig decken zu können. Das entspricht einem Absinken des Fehlbetrages von ca. 37,6% im Vergleich zum Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2021 erwirtschafteten damit 21 der 80 deutschen Lebensversicherer ein negatives Zinsergebnis. Die folgenden Versicherungsgesellschaften waren betroffen:
Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 erzielten sechs weitere Lebensversicherer nicht mehr genügend Kapitalerträge um ihre Garantiezinsversprechen zu decken. Das waren:
Bei 17 Lebensversicherern hat sich im Geschäftsjahr 2021 die Situation beim Zinsergebnis im Vergleich zum Vorjahr entspannt. Zusätzlich ist die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG nicht mehr dabei, da ihr Bestand rückwirkend zum 01.01.2021 auf die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG übertragen wurde. 2020 zählten diese 18 Versicherungsgesellschaften noch zu dem Kreis der 33 betroffenen Versicherer, bei denen die Rechnungszinsverpflichtungen größer waren als die Kapitalerträge. Bei den 17 Versicherern, bei denen sich die Situation entspannt hat, handelt es sich um:
Versicherungsgesellschaften können seit dem Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) ein negatives Zinsergebnis mit einem positiven Risikoergebnis oder einem positiven übrigen Ergebnis ausgleichen. Die Kunden erhalten dann einfach weniger Überschüsse. Bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G. und beim Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG reichten das Risikoergebnis und das übrige Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 allerdings nicht mehr aus um das negative Zinsergebnis noch auszugleichen. Auch bei anderen Versicherern verschärft sich die finanzielle Situation weiter, während sich die Lage der Branche im Durchschnitt aber insgesamt verbessert hat.
Versicherungsnehmer sollten den Ertragskennzahlen nicht zu viel Gewicht beimessen. Die Kapitalerträge und damit auch das Zinsergebnis können von den Versicherungsgesellschaften durch die Auflösung von Bewertungsreserven als geschäftspolitische Entscheidung beeinflusst werden. Neben dem Zinsergebnis gibt eine Vielzahl von weiteren Kriterien (wie beispielsweise die Solvenzquote, die Höhe der Bewertungsreserven und die Höhe der Rückstellungen für Beitragsrückerstattung) die für die Bewertung der Solvenz einer Versicherungsgesellschaft relevant sind.
Allerdings kann das Zinsergebnis einen ersten Hinweis auf die finanzielle Verfassung des eigenen Versicherers geben. Für den einzelnen Versicherungsnehmer kommt es aber im Wesentlichen auf die Qualität des eigenen Vertrages an, welche auch beim gleichen Versicherer völlig unterschiedlich ausfallen kann. Weitere Informationen zu den jeweiligen Versicherungsgesellschaften finden Sie in unserem Ratgeber.
Veröffentlicht am 07.10.2022 um 9:51 Uhr
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