Autor
Markus Gieske
Diplom-Mathematiker
Die deutschen Lebensversicherer sind nach der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) dazu verpflichtet einmal jährlich ihre Ertragsquellen für das Vorjahr offenzulegen. Die Zahl&Recht GmbH hat die MindZV-Veröffentlichungen ausgewertet und festgestellt, dass nur noch 13 der 81 deutschen Lebensversicherer ein negatives Zinsergebnis für 2023 ausweisen. Im Jahr 2022 erzielten noch 21 Lebensversicherer nicht genug Kapitalerträge um die Rechnungszinsverpflichtungen zu decken.
Auch wenn im Jahr 2023 deutlich weniger Gesellschaften als im Vorjahr betroffen waren, ist der Fehlbetrag dennoch leicht angestiegen. Den 13 betroffenen Lebensversicherern fehlten im Jahr 2023 rund 361 Millionen Euro. Zum Ende des Jahres 2022 waren es rund 356,5 Millionen Euro.
Obwohl die deutschen Lebensversicherer durch das steigende Zinsniveau die Zinszusatzreserve nicht mehr weiter aufstocken mussten, erwirtschafteten die 13 Lebensversicherer trotzdem nicht so viel an Kapitalerträgen, wie für die Garantieversprechen an die Kunden notwendig gewesen wäre.
Von den 81 deutschen Lebensversicherern erzielten die folgenden 13 Gesellschaften zum Ende des Jahres 2023 ein negatives Zinsergebnis:
Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschafteten vier weitere Lebensversicherer nicht genug Kapitalerträge, um die Garantiezinsverpflichtungen zu erfüllen. Das waren:
Im Geschäftsjahr 2022 zählten die folgenden 13 Lebensversicherer noch zu den Gesellschaften mit einem Fehlbetrag:
Aufgrund des in den letzten Jahren gestiegene Zinsniveaus haben sich die Belastungen durch die Rechnungszinsverpflichtungen bei den deutschen Versicherern deutlich reduziert. Gleichzeitig sind damit aber im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen die Renditen von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen unattraktiver geworden.
Auch weiterhin kann die effektive Verzinsung selbst von hochverzinsten Altverträge kaum mit aktuellen Tages- oder Festgeldkonditionen mithalten. Viele Anleger entscheiden sich mittlerweile für kostengünstige ETF-Sparpläne um für das Alter vorzusorgen.
Die Bewertungsreserven der Lebensversicherer sind durch das steigende Zinsniveau in den letzten Jahren stark gesunken. Viele Gesellschaften haben inzwischen stille Lasten und keine Bewertungsreserven mehr. Das bekommen auch die Versicherungsnehmer schon länger durch eine niedrigere oder ausbleibende Beteiligung an den Bewertungsreserven zu spüren. Die Bewertungsreserven sind Bestandteil der Überschussbeteiligung. Stille Lasten dürfen die Versicherer aber nicht an die Versicherungsnehmer weitergeben.
Problematisch kann es weiterhin werden, wenn Lebensversicherer gezwungen sind, stille Lasten zu realisieren, weil ihre Liquidität knapp wird. Dazu könnte es beispielsweise kommen, wenn das Neugeschäft stark zurückgeht oder viele Verträge gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.
Veröffentlicht am 28.11.2024 um 16:21 Uhr
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