Landeslebenshilfe V.V.a.G.

Landeslebenshilfe Lebensversicherung in 2024 | kündigen oder Auszahlung abwarten?



Ranking der Landeslebenshilfe Lebensversicherung



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Adresse der Landeslebenshilfe

Sitz

Landeslebenshilfe V.V.a.G.

Uelzener Straße 120

21335 Lüneburg


Hinweis

Die Landeslebenshilfe führt inzwischen die Verträge der:


Zusammenfassung

Was aktuell das beste Vorgehen für einen Vertrag bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G. ist, lässt sich, wie bei allen Lebensversicherern, nicht pauschal beantworten und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Landeslebenshilfe Lebensversicherung führt inzwischen viele verschiedene Vertragsarten und Tarife, die unterschiedlich zu beurteilen sind. Wichtig bei der Bewertung sind insbesondere Ihre persönliche Situation und die Risiken, die mit dem Vertrag abgesichert werden sollen.

Die Frage, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Landeslebenshilfe besser kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder doch lieber die Auszahlung abwarten sollten, ist abhängig von den Bedingungen und der Rendite Ihres Vertrages. Auch die verbleibende Vertragslaufzeit, Ihre individuelle Situation, und die finanzielle Lage der Landeslebenshilfe V.V.a.G. sollten berücksichtigt werden.

Wenn Sie unsicher sind, welches Vorgehen für Ihren Vertrag am sinnvollsten ist, sollten Sie Ihre Lebensversicherung unabhängig überprüfen lassen.




1. Landeslebenshilfe V.V.a.G. im Überblick

Die Landeslebenshilfe Lebensversicherung ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert und hat Ihren Sitz in Lüneburg.

Zum Beginn des Jahres 2023 hatte die Landeslebenshilfe V.V.a.G. 11.214 Versicherungsverträge im Bestand und belegte damit den 73. Platz der deutschen Lebensversicherer.


Anzahl der Verträge der Landeslebenshilfe
Abbildung 1: Anzahl an Verträgen bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G..



2. Vertrag bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung kündigen

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen ist in der Regel die schlechteste Option. In diesem Fall bekommen Sie von der Landeslebenshilfe V.V.a.G. nur den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Wann und ob in Ihrem Fall eine Kündigung überhaupt möglich ist, hängt von der Art und den Bedingungen Ihres Vertrages ab.


Kündigungsfrist bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G.

Die Kündigung eines Vertrages bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung, der nach dem Jahr 1994 abgeschlossen wurde, ist in der Regel jederzeit zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode, also bis zu einem Tag vor der nächsten Beitragszahlung, möglich.

Endet beispielsweise die Versicherungsperiode am 31.10., so reicht es aus, wenn die Kündigung an diesem Tag der Landeslebenshilfe V.V.a.G. zugeht. Eine zusätzliche Kündigungsfrist ist also nicht einzuhalten.{§ 168 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) }:{https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__168.html} Für ältere Verträge gelten kompliziertere Regelungen für die Kündigungsfrist.


2.1. Sollte ich meine Versicherung bei der Landeslebenshilfe kündigen?

Die Entscheidung eine Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen sollte niemals unüberlegt getroffen werden. Mit einer Kündigung geht auch der Risikoschutz verloren, wie beispielsweise eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Wenn Sie überlegen Ihren Vertrag bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. In vielen Fällen gibt es deutlich bessere Optionen als eine Kündigung.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Kündigung bei Ihrem Vertrag sinnvoll ist, sollten Sie sich unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten lassen.


2.2 Vorlage für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung

Muster zur Kündigung

Musterbrief-Generator für die Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung

Weitere Informationen zur Kündigung und zum Musterbrief-Generator finden Sie hier .


2.3. Kündigung bei der Landeslebenshilfe: Zahlen & Fakten

2.3.1. Stornoquote

Die Stornoquote gibt an, wie viel Prozent der Beiträge im letzten Geschäftsjahr storniert wurden und somit nicht mehr weiter bezahlt werden. Anfang 2023 lag die die Stornoquote der Landeslebenshilfe V.V.a.G. bei ca. 1,8 Prozent.

Häufige Ursachen für eine vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen und die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen.


Stornoquote der Landeslebenshilfe
Abbildung 2: Stornoquote bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G..


2.3.2. Durchschnittlicher Rückkaufswert und Anzahl der Kündigungen

Der durchschnittliche Rückkaufswert bei einem Vertrag der Landeslebenshilfe V.V.a.G. betrug zum Beginn des Jahres 2023 durchschnittlich ca. 11.007 Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt 182 Verträge bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung gekündigt oder die Beitragszahlung vorzeitig eingestellt.{Geschäftsberichte Landeslebenshilfe V.V.a.G.}:{https://www.lkh.de/unternehmen/landeslebenshilfe/}


Kündigungen und Beitragsfreistellungen bei der Landeslebenshilfe
Abbildung 3: Kündigungen und Beitragsfreitstellungen bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G..



2.4. Alternativen zu einer Kündigung

Wenn Sie überlegen Ihren Vertrag bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G. zu kündigen, sollten Sie vorher unbedingt mögliche Alternativen für Ihre Versicherung prüfen lassen:

Häufig können Versicherungsnehmer so deutlich mehr Geld bekommen als bei einer Kündigung. Bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen der Landeslebenshilfe gibt es auch noch weitere Optionen die je nach Vertrag und individueller Situation sinnvoller sein können. Bevor Sie sich für eine Alternative entscheiden, sollten Sie Ihre Versicherung unabhängig überprüfen lassen.


Wussten Sie, dass...

eine Kündigung bei lediglich k.A. der letzten 100 Vertragsprüfungen die beste Option war?




3. Vertrag bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung widerrufen

Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherungen bei der Landeslebenshilfe auflösen möchten, haben Sie neben einer Kündigung auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. In den allermeisten Fällen bekommen Kunden der Landeslebenshilfe Lebensversicherung bei einem Widerruf deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.


Kündigung vs. Widerruf

Kündigung im Vergleich zum Widerruf (Abschluss 2008)



Grundsätzlich ist ein Widerruf auch viele Jahre nach dem Abschluss (noch) möglich, wenn die Landeslebenshilfe Sie fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt oder die vorvertraglichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.


3.1. Wann besteht ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht?

Ob für eine Lebens- oder Rentenversicherung ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG

Widerspruchsrecht nach § 5a VVG oder Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG

Widerrufsrecht nach § 8 VVG

3.1.1. Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht

Wenn Sie von der Landeslebenshilfe Lebensversicherung bereits bei der Antragstellung die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation vollständig erhalten haben, dann ist Ihr Versicherungsvertrag im sogenannten Antragsmodell zustande gekommen und Ihnen steht ein Rücktrittsrecht nach § 8 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (alter Fassung) zu.{§ 8 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz a.F.}:{https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/8.html}

Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt worden sein, ist Ihr Vertrag mit der Landeslebenshilfe V.V.a.G. im sogenannten Policenmodell zustande gekommen und Ihnen steht ein Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (alter Fassung) zu.{§ 5a Versicherungsvertragsgesetz a.F.}:{https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html}

Ein wirksamer Widerspruch, Rücktritt oder auch Widerruf hat eine Rückabwicklung des gesamten Vertrages zur Folge.


3.2. Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der Landeslebenshilfe

Was sind gezogene Nutzungen?

Als gezogene Nutzungen wird hier der Gewinn bezeichnet, den die Landeslebenshilfe V.V.a.G. tatsächlich mit den eingezahlten Beiträgen ihrer Kunden erzielt hat. Bei einer Rückabwicklung müssen die gezogenen Nutzungen an den Kunden ausgezahlt werden.{§ 818 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)}:{https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html}

Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Landeslebenshilfe V.V.a.G. aufgelöst. Die Berechnungsweise Ihres Anspruchs bei einer Rückabwicklung kann sich je nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden. In der Regel haben Kunden der Landeslebenshilfe Lebensversicherung bei einer Rückabwicklung einen Anspruch darauf, dass die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich gezogenen Nutzungen ausgezahlt werden. Hiervon kann noch ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz abzuziehen sein. Abschluss- und Verwaltungskosten darf die Landeslebenshilfe in diesem Fall aber nicht einbehalten.


Achtung!

Eine Rückabwicklung ist nicht immer besser als eine Kündigung. Im schlimmsten Fall fordert die Landeslebenshilfe sogar Geld von Ihnen zurück! Zusätzlich können auch noch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme auf Sie zukommen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einem Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt unabhängig über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten!


Der so ermittelte Rückabwicklungsanspruch liegt in den allermeisten Fällen deutlich über dem Rückkaufswert der bei einer Kündigung ausgezahlt werden würde. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Landeslebenshilfe bei einer solchen Rückabwicklung keine Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen darf und die vertragliche Wertentwicklung in der Regel niedriger ist, als die tatsächlich gezogenen Nutzungen, die bei einer Rückabwicklung ausgezahlt werden müssen. Bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen wird für gewöhnlich auf die Wertentwicklung der Fonds{Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 11.11.2015, Aktenzeichen IV ZR 513/14}:{https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72914} bzw. auf die Nettoverzinsung der Landeslebenshilfe V.V.a.G.{Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 27.10.2021, Aktenzeichen IV ZR 45/20}:{https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=124410} abgestellt.


Nettoverzinsung der Landeslebenshilfe
Abbildung 5: Nettoverzinsungen der Landeslebenshilfe V.V.a.G..


3.3. Rückabwicklung mit Alternativen vergleichen

Kunden der Landeslebenshilfe V.V.a.G. sollten den möglichen Anspruch bei einer Rückabwicklung zunächst berechnen lassen und mit den Ergebnissen der anderen Alternativen vergleichen. Auch ein Verkauf oder eine Fortführung kann bei einem Vertrag der Landeslebenshilfe sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie die Risikoabsicherung des Vertrages noch benötigen. Es gibt auch noch viele weitere Alternativen, die für Ihren Vertrag zu einem besseren Ergebnis führen können.

Bei uns können Sie alle Optionen für Ihre Lebensversicherung ermitteln und unabhängig bewerten lassen. Wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen die beste Option für Ihren Vertrag und helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Landeslebenshilfe V.V.a.G.. Grundsätzlich empfehlen wir zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer).




4. Bewertung der Solvenz: Wie sicher ist die Landeslebenshilfe V.V.a.G.?

Die aufsichtsrechtliche Quote zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR-Bruttoquote) lag bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 bei 354,4% und damit unter dem Branchendurchschnitt von 388,5%.

Bei der Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung weist die Landeslebenshilfe eine MCR-Bruttoquote von 787,7% aus. Der Branchendurchschnitt lag hier bei 982,8% .


4.2. Probleme bei der einheitlichen Bewertung der Solvenzquoten

Die SCR- und MCR-Quoten lassen sich aufgrund von Bewertungshilfen nicht unmittelbar mit den Zahlen der anderen Lebensversicherer vergleichen. Um dennoch ein Ranking der Solvenz der Landeslebenshilfe V.V.a.G. zu ermöglichen, haben wir eine standardisierte Solvenzquote aus den Daten der SFCR-Berichte aller Lebensversicherer ermittelt.

Bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung lag diese standardisierte Solvenzquote bei -68,0% (Branchendurschnitt 192,9%).



5. Die beste Option für Ihren Vertrag bei der Landeslebenshilfe finden

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Landeslebenshilfe kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, ist von der Rendite, den Versicherungsbedingungen, der verbleibenden Vertragslaufzeit, Ihrer individuellen Situation und der finanziellen Lage der Landeslebenshilfe V.V.a.G. abhängig.

Die besten Optionen bei den letzten 100 Vertragsprüfungen

5.1 Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zahl&Recht prüfen lassen

Im Rahmen unserer Vertragsprüfung rekonstruieren wir den Verlauf Ihrer Versicherung bei der Landeslebenshilfe und überprüfen den Vertrag auf juristische und versicherungsmathematische Unstimmigkeiten oder Ansatzpunkte. Wir bewerten die verschiedene Handlungsmöglichkeiten und besprechen anschließend die Ergebnisse mit Ihnen. Gemeinsam stimmen wir dann das weiteren Vorgehen für Ihren Vertrag ab und unterstützen Sie mit passenden Musterschreiben. Auf diese Weise unterstützen wir Sie dabei, die beste Option für Ihren Vertrag bei der Landeslebenshilfe V.V.a.G. zu finden und auch umzusetzen.

5.2 Kosten für die Prüfung eines Vertrages bei der Landeslebenshilfe Lebensversicherung

Da wir als unabhängige Rechtsberater nur von unseren Mandanten direkt vergütet werden dürfen, arbeiten wir nach Aufwand gegen ein Honorar von 190,- Euro brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer) pro Stunde. Wir vereinbaren grundsätzlich einen Kostendeckel, sodass unsere Mandanten immer genau wissen, welche Kosten maximal anfallen können.

Je nach der individuellen Vertragssituation, sowie der Höhe des Beitrages und des Vertragsguthabens, kann es sinnvoll sein nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen oder auch direkt eine umfassendere Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine komplette Vertragsprüfung liegen im Regelfall zwischen 570,- und maximal 760,- Euro brutto. Bei sehr kleinen Verträgen lohnt sich eine Prüfung meistens nicht.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherungen geprüft werden, umso geringer fallen auch die Kosten pro Vertrag aus. Wir empfehlen zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer). In den meisten Fällen können unsere Mandanten ein Vielfaches des Honorars durch unsere Tätigkeit einsparen oder zusätzlich von der Landeslebenshilfe Lebensversicherung erhalten.




Erstberatung für Kunden der Landeslebenshilfe

Quellen: