myLife Lebensversicherung AG

myLife Lebensversicherung in 2024 | kündigen oder Auszahlung abwarten?



Ranking der myLife Lebensversicherung



Kontakt zur myLife

Tel.: 0551 9976-0

Fax: 0551 9976-777

E-Mail senden

Webseite aufrufen


Adresse der myLife

Sitz

myLife Lebensversicherung AG

Herzberger Landstraße 25

37085 Göttingen


Hinweis

Die myLife führt inzwischen die Verträge der:


Zusammenfassung

Was aktuell das beste Vorgehen für einen Vertrag bei der myLife Lebensversicherung AG ist, lässt sich, wie bei allen Lebensversicherern, nicht pauschal beantworten und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die myLife Lebensversicherung führt inzwischen viele verschiedene Vertragsarten und Tarife, die unterschiedlich zu beurteilen sind. Wichtig bei der Bewertung sind insbesondere Ihre persönliche Situation und die Risiken, die mit dem Vertrag abgesichert werden sollen.

Die Frage, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der myLife besser kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder doch lieber die Auszahlung abwarten sollten, ist abhängig von den Bedingungen und der Rendite Ihres Vertrages. Auch die verbleibende Vertragslaufzeit, Ihre individuelle Situation, und die finanzielle Lage der myLife Lebensversicherung AG sollten berücksichtigt werden.

Wenn Sie unsicher sind, welches Vorgehen für Ihren Vertrag am sinnvollsten ist, sollten Sie Ihre Lebensversicherung unabhängig überprüfen lassen.




1. myLife Lebensversicherung AG im Überblick

Die myLife Lebensversicherung ist als Aktiengesellschaft organisiert und hat Ihren Sitz in Göttingen.

Zum Beginn des Jahres 2023 hatte die myLife Lebensversicherung AG 118.311 Versicherungsverträge im Bestand und belegte damit den 62. Platz der deutschen Lebensversicherer.


Anzahl der Verträge der myLife
Abbildung 1: Anzahl an Verträgen bei der myLife Lebensversicherung AG.



2. Vertrag bei der myLife Lebensversicherung kündigen

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen ist in der Regel die schlechteste Option. In diesem Fall bekommen Sie von der myLife Lebensversicherung AG nur den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Wann und ob in Ihrem Fall eine Kündigung überhaupt möglich ist, hängt von der Art und den Bedingungen Ihres Vertrages ab.


Kündigungsfrist bei der myLife Lebensversicherung AG

Die Kündigung eines Vertrages bei der myLife Lebensversicherung, der nach dem Jahr 1994 abgeschlossen wurde, ist in der Regel jederzeit zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode, also bis zu einem Tag vor der nächsten Beitragszahlung, möglich.

Endet beispielsweise die Versicherungsperiode am 31.10., so reicht es aus, wenn die Kündigung an diesem Tag der myLife Lebensversicherung AG zugeht. Eine zusätzliche Kündigungsfrist ist also nicht einzuhalten.{§ 168 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) }:{https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__168.html} Für ältere Verträge gelten kompliziertere Regelungen für die Kündigungsfrist.


2.1. Sollte ich meine Versicherung bei der myLife kündigen?

Die Entscheidung eine Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen sollte niemals unüberlegt getroffen werden. Mit einer Kündigung geht auch der Risikoschutz verloren, wie beispielsweise eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Wenn Sie überlegen Ihren Vertrag bei der myLife Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. In vielen Fällen gibt es deutlich bessere Optionen als eine Kündigung.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Kündigung bei Ihrem Vertrag sinnvoll ist, sollten Sie sich unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten lassen.


2.2 Vorlage für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung

Muster zur Kündigung

Musterbrief-Generator für die Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung

Weitere Informationen zur Kündigung und zum Musterbrief-Generator finden Sie hier .


2.3. Kündigung bei der myLife: Zahlen & Fakten

2.3.1. Stornoquote

Die Stornoquote gibt an, wie viel Prozent der Beiträge im letzten Geschäftsjahr storniert wurden und somit nicht mehr weiter bezahlt werden. Anfang 2023 lag die die Stornoquote der myLife Lebensversicherung AG bei ca. 3,5 Prozent.

Häufige Ursachen für eine vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen und die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen.


Stornoquote der myLife
Abbildung 2: Stornoquote bei der myLife Lebensversicherung AG.


2.3.2. Durchschnittlicher Rückkaufswert und Anzahl der Kündigungen

Der durchschnittliche Rückkaufswert bei einem Vertrag der myLife Lebensversicherung AG betrug zum Beginn des Jahres 2023 durchschnittlich ca. 16.137 Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt 5.256 Verträge bei der myLife Lebensversicherung gekündigt oder die Beitragszahlung vorzeitig eingestellt.{Geschäftsberichte myLife Lebensversicherung AG}:{https://www.mylife-leben.de/aktuelle-reports/}


Kündigungen und Beitragsfreistellungen bei der myLife
Abbildung 3: Kündigungen und Beitragsfreitstellungen bei der myLife Lebensversicherung AG.



2.4. Alternativen zu einer Kündigung

Wenn Sie überlegen Ihren Vertrag bei der myLife Lebensversicherung AG zu kündigen, sollten Sie vorher unbedingt mögliche Alternativen für Ihre Versicherung prüfen lassen:

Häufig können Versicherungsnehmer so deutlich mehr Geld bekommen als bei einer Kündigung. Bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen der myLife gibt es auch noch weitere Optionen die je nach Vertrag und individueller Situation sinnvoller sein können. Bevor Sie sich für eine Alternative entscheiden, sollten Sie Ihre Versicherung unabhängig überprüfen lassen.


Wussten Sie, dass...

eine Kündigung bei lediglich k.A. der letzten 100 Vertragsprüfungen die beste Option war?




3. Vertrag bei der myLife Lebensversicherung widerrufen

Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherungen bei der myLife auflösen möchten, haben Sie neben einer Kündigung auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. In den allermeisten Fällen bekommen Kunden der myLife Lebensversicherung bei einem Widerruf deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.


Kündigung vs. Widerruf

Kündigung im Vergleich zum Widerruf (Abschluss 2008)



Grundsätzlich ist ein Widerruf auch viele Jahre nach dem Abschluss (noch) möglich, wenn die myLife Sie fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt oder die vorvertraglichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.


3.1. Wann besteht ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht?

Ob für eine Lebens- oder Rentenversicherung ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG

Widerspruchsrecht nach § 5a VVG oder Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG

Widerrufsrecht nach § 8 VVG

3.1.1. Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht

Wenn Sie von der myLife Lebensversicherung bereits bei der Antragstellung die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation vollständig erhalten haben, dann ist Ihr Versicherungsvertrag im sogenannten Antragsmodell zustande gekommen und Ihnen steht ein Rücktrittsrecht nach § 8 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (alter Fassung) zu.{§ 8 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz a.F.}:{https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/8.html}

Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt worden sein, ist Ihr Vertrag mit der myLife Lebensversicherung AG im sogenannten Policenmodell zustande gekommen und Ihnen steht ein Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (alter Fassung) zu.{§ 5a Versicherungsvertragsgesetz a.F.}:{https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html}

Ein wirksamer Widerspruch, Rücktritt oder auch Widerruf hat eine Rückabwicklung des gesamten Vertrages zur Folge.


3.2. Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der myLife

Was sind gezogene Nutzungen?

Als gezogene Nutzungen wird hier der Gewinn bezeichnet, den die myLife Lebensversicherung AG tatsächlich mit den eingezahlten Beiträgen ihrer Kunden erzielt hat. Bei einer Rückabwicklung müssen die gezogenen Nutzungen an den Kunden ausgezahlt werden.{§ 818 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)}:{https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html}

Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag zwischen Ihnen und der myLife Lebensversicherung AG aufgelöst. Die Berechnungsweise Ihres Anspruchs bei einer Rückabwicklung kann sich je nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden. In der Regel haben Kunden der myLife Lebensversicherung bei einer Rückabwicklung einen Anspruch darauf, dass die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich gezogenen Nutzungen ausgezahlt werden. Hiervon kann noch ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz abzuziehen sein. Abschluss- und Verwaltungskosten darf die myLife in diesem Fall aber nicht einbehalten.


Achtung!

Eine Rückabwicklung ist nicht immer besser als eine Kündigung. Im schlimmsten Fall fordert die myLife sogar Geld von Ihnen zurück! Zusätzlich können auch noch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme auf Sie zukommen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einem Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt unabhängig über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten!


Der so ermittelte Rückabwicklungsanspruch liegt in den allermeisten Fällen deutlich über dem Rückkaufswert der bei einer Kündigung ausgezahlt werden würde. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die myLife bei einer solchen Rückabwicklung keine Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen darf und die vertragliche Wertentwicklung in der Regel niedriger ist, als die tatsächlich gezogenen Nutzungen, die bei einer Rückabwicklung ausgezahlt werden müssen. Bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen wird für gewöhnlich auf die Wertentwicklung der Fonds{Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 11.11.2015, Aktenzeichen IV ZR 513/14}:{https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72914} bzw. auf die Nettoverzinsung der myLife Lebensversicherung AG{Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 27.10.2021, Aktenzeichen IV ZR 45/20}:{https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=124410} abgestellt.


Nettoverzinsung der myLife
Abbildung 5: Nettoverzinsungen der myLife Lebensversicherung AG.


3.3. Rückabwicklung mit Alternativen vergleichen

Kunden der myLife Lebensversicherung AG sollten den möglichen Anspruch bei einer Rückabwicklung zunächst berechnen lassen und mit den Ergebnissen der anderen Alternativen vergleichen. Auch ein Verkauf oder eine Fortführung kann bei einem Vertrag der myLife sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie die Risikoabsicherung des Vertrages noch benötigen. Es gibt auch noch viele weitere Alternativen, die für Ihren Vertrag zu einem besseren Ergebnis führen können.

Bei uns können Sie alle Optionen für Ihre Lebensversicherung ermitteln und unabhängig bewerten lassen. Wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen die beste Option für Ihren Vertrag und helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der myLife Lebensversicherung AG. Grundsätzlich empfehlen wir zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer).




4. Bewertung der Solvenz: Wie sicher ist die myLife Lebensversicherung AG?

Die aufsichtsrechtliche Quote zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR-Bruttoquote) lag bei der myLife Lebensversicherung zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 bei 348,8% und damit unter dem Branchendurchschnitt von 626,9%.

Bei der Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung weist die myLife eine MCR-Bruttoquote von 1.268,3% aus. Der Branchendurchschnitt lag hier bei 15.205,7% .


4.1. Auswirkungen durch Bewertungshilfen

Die myLife Lebensversicherung AG nimmt bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich relevanten Solvenzquoten (SCR-Bruttoquote und MCR-Bruttoquote) Bewertungshilfen in Anspruch. Diese beeinflussen die Höhe der Quoten und erschweren eine Einschätzung, wie sicher die myLife Lebensversicherung in Krisenzeiten wirklich dastehen würde.

Bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Bruttoquoten greift die myLife auf folgende Bewertungshilfen zurück:

  • Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Volatilitätsanpassungen

Konkret ergeben sich für die myLife Lebensversicherung ohne diese Bewertungshilfen eine SCR-Nettoquote von 221,0% (Branchendurchschnitt 316,3%) und eine MCR-Nettoquote von 626,9% (Branchendurchschnitt 5.275,1%).{SFCR-Bericht myLife Lebensversicherung AG}:{https://www.mylife-leben.de/aktuelle-reports/}


4.2. Probleme bei der einheitlichen Bewertung der Solvenzquoten

Die SCR- und MCR-Quoten lassen sich aufgrund von Bewertungshilfen nicht unmittelbar mit den Zahlen der anderen Lebensversicherer vergleichen. Um dennoch ein Ranking der Solvenz der myLife Lebensversicherung AG zu ermöglichen, haben wir eine standardisierte Solvenzquote aus den Daten der SFCR-Berichte aller Lebensversicherer ermittelt.

Bei der myLife Lebensversicherung lag diese standardisierte Solvenzquote bei 221,0% (Branchendurschnitt 293,0%).



5. Die beste Option für Ihren Vertrag bei der myLife finden

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der myLife kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, ist von der Rendite, den Versicherungsbedingungen, der verbleibenden Vertragslaufzeit, Ihrer individuellen Situation und der finanziellen Lage der myLife Lebensversicherung AG abhängig.

Die besten Optionen bei den letzten 100 Vertragsprüfungen

5.1 Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zahl&Recht prüfen lassen

Im Rahmen unserer Vertragsprüfung rekonstruieren wir den Verlauf Ihrer Versicherung bei der myLife und überprüfen den Vertrag auf juristische und versicherungsmathematische Unstimmigkeiten oder Ansatzpunkte. Wir bewerten die verschiedene Handlungsmöglichkeiten und besprechen anschließend die Ergebnisse mit Ihnen. Gemeinsam stimmen wir dann das weiteren Vorgehen für Ihren Vertrag ab und unterstützen Sie mit passenden Musterschreiben. Auf diese Weise unterstützen wir Sie dabei, die beste Option für Ihren Vertrag bei der myLife Lebensversicherung AG zu finden und auch umzusetzen.

5.2 Kosten für die Prüfung eines Vertrages bei der myLife Lebensversicherung

Da wir als unabhängige Rechtsberater nur von unseren Mandanten direkt vergütet werden dürfen, arbeiten wir nach Aufwand gegen ein Honorar von 190,- Euro brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer) pro Stunde. Wir vereinbaren grundsätzlich einen Kostendeckel, sodass unsere Mandanten immer genau wissen, welche Kosten maximal anfallen können.

Je nach der individuellen Vertragssituation, sowie der Höhe des Beitrages und des Vertragsguthabens, kann es sinnvoll sein nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen oder auch direkt eine umfassendere Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine komplette Vertragsprüfung liegen im Regelfall zwischen 570,- und maximal 760,- Euro brutto. Bei sehr kleinen Verträgen lohnt sich eine Prüfung meistens nicht.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherungen geprüft werden, umso geringer fallen auch die Kosten pro Vertrag aus. Wir empfehlen zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer). In den meisten Fällen können unsere Mandanten ein Vielfaches des Honorars durch unsere Tätigkeit einsparen oder zusätzlich von der myLife Lebensversicherung erhalten.




Erstberatung für Kunden der myLife

Quellen: