Versicherungsberater, Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?
Wer sich bei Versicherungsfragen unabhängig beraten lassen möchte, landet oftmals erst bei einem Versicherungsvermittler und nicht bei einem Versicherungsberater. Der Grund hierfür lässt sich schnell erkennen, wenn man sich die Statistik der Registrierungen der einzelnen Berufe ansieht.
Berufsbezeichnung |
Anzahl |
Versicherungsvertreter |
146.015 |
Versicherungsmakler |
45.962 |
Sonstige Vertreter und Makler |
5.134 |
Versicherungsberater |
326 |
Statistisch gesehen stehen damit ca. 600 Versicherungsvermittler nur einem einzigen Versicherungsberater gegenüber.
Versicherungsvermittler kurz erklärt:
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler werden zusammen als Versicherungsvermittler bezeichnet. Wie der Name schon vermuten lässt, besteht das Ziel beider Berufsgruppen darin, Versicherungen an ihre Kunden zu vermitteln.
Der Versicherungsvertreter ist immer an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften gebunden und vermittelt lediglich deren Produkte an seine Kunden weiter. Während der gebundene Versicherungsvertreter (oder Ausschließlichkeitsvertreter) nur die Produkte einer bestimmten Versicherungsgesellschaft an seine Kunden verkauft, arbeitet der Mehrfachvertreter für mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig.
Der Versicherungsmakler hingegen ist nicht fest an einen oder mehrere Versicherer gebunden. Genau wie der Versicherungsvertreter verkauft er aber Versicherungen und wird von den Versicherungsgesellschaften für seine Arbeit bezahlt.
Als produktakzessorische Vertreter und Makler werden beispielsweise Autohäuser, Optiker und Versandhändler bezeichnet, die zusätzlich zu ihren eigenen Produkten Versicherungen verkaufen.
Quelle:
Was ist ein unabhängiger Versicherungsberater?
Versicherungsberater sind unabhängige Rechtsberater, die auf privatrechtliche Versicherungsverträge spezialisiert sind.
Nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO)
ist Versicherungsberater, wer …
-
… seinen Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungen oder im Schadensfall rechtlich berät.
-
… seinen Auftraggeber gegenüber Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt.
-
… für seinen Auftraggeber ohne Provision oder ähnliche Zuwendungen die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungen übernimmt.
Versicherungsberater dürfen keine wirtschaftlichen Vorteile von Versicherungen annehmen oder in sonstiger Weise von Versicherungsunternehmen abhängig sein. Man spricht daher auch vom unabhängigen Versicherungsberater.
Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler ist der Versicherungsberater nicht finanziell darauf angewiesen, Produkte zu verkaufen. Dementsprechend kann er auch dazu beraten, ob eine Versicherung überhaupt sinnvoll ist. Seine Empfehlung kann der Versicherungsberater neutral und unbefangen abgeben. Daher wird er umgangssprachlich auch als neutraler Versicherungsberater bezeichnet.
Aufgrund der Möglichkeit, frei von Abhängigkeiten und Interessenkonflikten tätig zu sein, wird er zudem häufig als freier Versicherungsberater bezeichnet.
Was macht ein unabhängiger Versicherungsberater?
Die Arbeits- und Einsatzbereiche eines unabhängigen Versicherungsberaters können sehr unterschiedlich sein. Neben Versicherungsberatern, die allgemein zu allen Versicherungsfragen beraten - in etwa so wie ein Hausarzt in der Medizin - gibt es auch Versicherungsberater, die sich auf einen bestimmten Bereich wie Sach- oder Personenversicherungen konzentrieren. Man könnte das entsprechend mit einem Chirurgen vergleichen.
Analog zur Medizin, in der es fachbezogene Spezialisten wie den Hirnchirurgen gibt, sind auch einige Versicherungsberater auf ein ganz bestimmtes Gebiet spezialisiert, wie beispielsweise dem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung oder der Überprüfung von Lebens- und Rentenversicherungen.
Neben der rechtlichen Beratung darf ein Versicherungsberater seine Mandanten auch gegenüber Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten. Die Tätigkeit eines Versicherungsberaters ähnelt damit mehr der eines Fachanwalts oder Steuerberaters als der eines Versicherungsvermittlers.
Was genau macht die Zahl&Recht GmbH?
Als unabhängiger Versicherungsberater haben wir uns auf die versicherungsmathematische und juristische Überprüfung von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert. Wir bieten neben der Prüfung von laufenden Verträgen auch die Kontrolle von Auszahlungen an. Darüber hinaus erstellen wir zu verschiedenen Problemen und Fragestellungen versicherungsmathematische Gutachten und Berechnungen und übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherungen. Wir verkaufen oder vermitteln keine Versicherungs- oder sonstige Finanzprodukte.
Ein Alleinstellungsmerkmal der Zahl&Recht GmbH ist unsere Kompetenz in den Kernbereichen: Versicherungsmathematik, Versicherungsberatung und Versicherungsrecht
Was ist ein Aktuar?
Ein Aktuar ist ein Versicherungsmathematiker der sich im Bereich der Altersversorgung, des Versicherungs- oder Bausparwesens mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken beschäftigt. Die meisten Aktuare sind Angestellte bei Versicherungsunternehmen. Es gibt allerdings auch einige freie Aktuare und Versicherungsmathematiker die als versicherungsmathematische Sachverständige arbeiten.
Im Gegensatz zu anderen unabhängigen Dienstleistern wie Rechtsanwälten oder freien Aktuaren, die in der Regel nur das Fachwissen in einem bestimmten Gebiet mitbringen, können wir durch unsere Expertise in allen drei Bereichen unsere Mandanten optimal beraten und so die besten Ergebnisse für sie erzielen.
Bei Problemen mit Lebens- und Rentenversicherungen unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Korrespondenz, sondern übernehmen auch deren außergerichtliche Vertretung und setzen ihre Ansprüche direkt gegenüber den Versicherungsgesellschaften durch.
Kosten eines unabhängigen Versicherungsberaters
Versicherungsberater vereinbaren für ihre Dienstleistungen ein Honorar mit ihren Mandanten. Meist wird entweder ein fester Stundensatz oder ein Pauschalhonorar festgelegt. Auch Mischformen aus Stunden- und Pauschalhonorar können vorkommen.
Die Beratungskosten hängen unter anderem auch von den zusätzlichen Qualifikationen und Spezialisierungen des jeweiligen Beraters ab. Einige Versicherungsberater haben beispielsweise zusätzlich eine Zulassung als Rentenberater oder Rechtsanwalt.
Was kostet ein unabhängiger Versicherungsberater?
In Deutschland liegen die Kosten für einen unabhängigen Versicherungsberater je nach zusätzlicher Qualifikation und Spezialisierung zwischen 130,- Euro und 250,- Euro pro Stunde. Für Versicherungsberater gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Pauschalhonorar richtet sich die Höhe im Regelfall nach der jeweiligen Dienstleistung und dem Umfang der Tätigkeit.
Wenn keine Vereinbarung über die Kosten mit einem Versicherungsberater getroffen wird, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 06.06.2019, Aktenzeichen I ZR 67/18, entschieden, dass für unabhängige Versicherungsberater das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anzuwenden ist und grundsätzlich kein Erfolgshonorar vereinbart werden darf.
Der § 34 RVG sieht für Verbraucher bei einer mündlichen oder schriftlichen Erstberatung und auch bei einer Auskunft eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 226,10 Euro brutto (190,- Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer) vor.
Quelle:
Welche Kosten fallen bei der Zahl&Recht GmbH an?
In vielen Fällen lässt sich bei der Erstberatung das ein oder andere Problem lösen. Dabei besprechen wir auch die Höhe der Vergütung, für den Fall, dass Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden sollten. Nach der Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, frei und in Ruhe zu entscheiden, ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen.
Als unabhängiger Versicherungsberater arbeiten wir gegen ein Honorar von 190,- bis maximal 250,- Euro pro Stunde. In fast allen Fällen arbeiten wir zusätzlich mit einem Kostendeckel, sodass unsere Mandanten immer genau wissen, welche Kosten maximal anfallen können.
In den meisten Fällen können unsere Mandanten ein Vielfaches des Honorars durch unsere Tätigkeit einsparen oder zusätzlich von ihrer Versicherung erhalten.