Autoren
Markus Gieske
Diplom-Mathematiker
Hendrik Tiemann
Diplom-Jurist
Leonie Ludwig
Online-Redakteurin
Der Hauptsitz der Atlanticlux Lebensversicherung befindet sich seit der Gründung im Jahr 1987 in Luxemburg. Webseite der FWU AG : https://www.forwardyou.com Die Verträge der ehemaligen Atlanticlux Lebensversicherung AG werden inzwischen von der FWU Life Insurance Lux S.A. geführt.
Adresse der FWU Forward You
FWU Life Insurance Lux S.A.
Niederlassung Deutschland
Betzenstraße 6
66111 Saarbrücken
Auch wenn die ehemalige Atlanticlux Lebensversicherung Ihren Hauptsitz weiterhin in Luxemburg hat, unterhält die heutige FWU Life Insurance eine Niederlassung in Deutschland. Zusätzlich ist die FWU auch Mitglied beim deutschen Versicherungsombudsmann e.V., welcher als Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsgesellschaften fungiert. Webseite des Versicherungsombudsmann e. V. - Mitgliederliste : https://www.versicherungsombudsmann.de/der-verein/mitglieder/
Die Atlanticlux gehört heute zur FWU-Gruppe und hat sich im Jahr 2016 im Rahmen eines “Rebrandings” in FWU Life Lux umbenannt. Die Umbenennung sollte keinen Einfluss auf laufende Lebensversicherungen und deren Wertentwicklung haben. Das Versicherungsunternehmen ist auch unter dem Namen FWU Forward oder Forward You bekannt. Die FWU bezeichnet sich selber als “erfahrener Pionier in fondsgebundenen Lebensversicherungen”. Webseite der FWU AG : https://www.forwardyou.com
Viele Kunden mit Lebensversicherungen der Atlanticlux bzw. der heutigen FWU haben in der Vergangenheit hohe Verluste mit ihren fondsgebundenen Versicherungen erzielt. Häufig ist bei ihnen der Policenwert niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge. Betroffene Versicherungsnehmer stehen daher vor der Frage, ob sie ihren Vertrag bei der ehemaligen Atlanticlux Lebensversicherung kündigen sollten.
Nach unseren Erfahrungen ist eine Kündigung von Versicherungen bei der FWU eine schlechte Idee. Im Regelfall geht viel Geld verloren, wenn Kunden ihre fondsgebundene Lebensversicherung der Atlanticlux kündigen.
Neben einer Kündigung kann in vielen Fällen auch noch ein Widerruf oder Widerspruch gegenüber der FWU erklärt werden. Aufgrund von fehlenden Verbraucherinformationen können verschiedene Versicherungen der ehemaligen Atlanticlux rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung führt in der Regel zu einer deutlich höheren Auszahlung als eine Kündigung.
So auch im Falle von Herrn A., der aufgrund eines Widerspruchs 12.862,- Euro von der FWU Life Insurance erhielt. Bei einer Kündigung hätte er von der Versicherung nur rund 7.827,- Euro bekommen. Dies entspricht einem Plus von ca. 5.035,- Euro.
Atlanticlux Lebensversicherung / FWU (Abschluss 2000)
Bei einer Kündigung (auch Rückkauf genannt) wird nur der sogenannte Rückkaufswert bzw. Policenwert ausgezahlt. Durch die schlechte Wertentwicklung bei Lebensversicherungen der Atlanticlux entstehen oft große Verluste bei einer Kündigung. Widerspricht ein Versicherungsnehmer seiner Lebensversicherung, wird der Vertrag hingegen vollständig rückabgewickelt.
Unseren Erfahrungen nach ist der Rückabwicklungsanspruch in der Regel deutlich höher als der Rückkaufswert bei einer Kündigung. Ob für eine Versicherung ein Widerrufs- oder ein Widerspruchsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Der Policenwert bei einer Kündigung wird aus den bisherigen Einzahlungen – abzüglich angefallener Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten und zuzüglich der vertraglichen Wertentwicklung – berechnet. Versicherungsnehmer, die ihre Atlanticlux Lebensversicherung kündigen, statt einen Widerspruch oder Widerruf zu erklären, bekommen daher fast immer deutlich weniger ausgezahlt.
Atlanticlux Lebensversicherung / FWU (Abschluss 2000)
Während bei einer Rückabwicklung nach einem Widerruf oder Widerspruch für gewöhnlich alle eingezahlten Beiträge (inklusive der Abschluss- und Verwaltungskosten) und auch die mit den Beiträgen erzielten Gewinne (sogenannte gezogene Nutzungen) vollständig herausgegeben werden müssen, bekommen Kunden, die ihre fondsgebundene Lebensversicherung bei der Atlanticlux kündigen, nur den Policenwert von der FWU ausgezahlt.
Wurden einem Versicherungsnehmer bei Antragstellung keine vollständige Verbraucherinformation nach § 10a VAG a.F. erteilt oder wurden die für den Vertrag relevanten Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung ausgehändigt, ist der Vertrag im sogenannten Policenmodell zustande gekommen. Dem Versicherungsnehmer steht dann ein Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung (und kein Rücktrittsrecht) zu. § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) a.F. : https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der Atlanticlux wurde nach unseren Erfahrungen regelmäßig keine vollständige Verbraucherinformation erteilt. In mehreren Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof zu Fragen bezüglich einer unvollständigen Verbraucherinformation zu Gunsten der Versicherungsnehmer positioniert. Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 7.5.2014, Aktenzeichen IV ZR 76/11 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67786&pos=0&anz=1 Bundesgerichtshof: Urteil des IV. Zivilsenats vom 23.9.2015, Aktenzeichen IV ZR 179/14 : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72401&pos=0&anz=1
Auch die Atlanticlux Lebensversicherung von Herrn A. konnte aufgrund einer unvollständigen Verbraucherinformation rückabgewickelt werden. Da Herr A. keine Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von der Versicherung erhalten hatte, stand ihm ein Widerrufs- bzw. Widerspruchsrecht zu.
Herr A. wurde bei Antragstellung zwar über ein Rücktrittsrecht belehrt, in seinem Fall hätte die Versicherung aber über das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG alter Fassung belehren müssen.
Die damalige Atlanticlux Lebensversicherung S.A. hat fälschlicherweise Rücktrittsbelehrungen verwendet, obwohl nach unseren Erfahrungen in den meisten Fällen über das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG hätte belehrt werden müssen.
Irrtümlicherweise verwendete Rücktrittsbelehrungen der Atlanticlux:
Wenn Sie in Ihren Vertragsunterlagen eine Rücktrittsbelehrung finden, sollten Sie sich daher unabhängig zu Ihrer Versicherung beraten lassen. Bei uns haben Kunden der Atlanticlux die Möglichkeit eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung bei uns kostet 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer).
Herr A. hatte zunächst vergeblich versucht, selbst den Widerspruch gegenüber der FWU für seine Atlanticlux-Lebensversicherung durchzusetzen. Die FWU hatte jedoch seine Aufforderungen zur Rückabwicklung und Auszahlung abgelehnt.
Unseren Erfahrungen nach ist es für Versicherungsnehmer äußerst schwierig eine Rückabwicklung im Alleingang durchzusetzen. Die Versicherer reagieren häufig mit Ablehnungen, wenn Kunden einen Widerruf oder Widerspruch erklären. In solchen Fällen sind Versicherungsnehmer auf fachkundige Hilfe angewiesen.
Erst durch die Unterstützung der Zahl&Recht GmbH, die von Herrn A. mit seiner außergerichtlichen Vertretung beauftragt wurde, gelang die Durchsetzung der Rückabwicklung. Der Widerspruch wurde von der FWU Life Insurance bzw. Atlanticlux anerkannt und der Vertrag ausgezahlt.
Da die Versicherung die Auszahlung infolge des Widerspruchs zunächst zu Unrecht abgelehnt hatte, und auch auf die Mahnung nicht eingegangen war, musste die FWU Life Insurance Lux S.A. die Rechtsverfolgungskosten erstatten. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung von Herrn A. wurden daher von der FWU Life Insurance übernommen. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung : https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
Achtung!
Ein Widerspruch oder Widerruf ist nicht immer besser als eine Kündigung. Zusätzlich können bei einer Rückabwicklung auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme auf Sie zukommen. Viele Anwälte und Dienstleister wissen gar nicht, ob ein Widerspruch oder Widerruf finanziell überhaupt sinnvoll ist. Sie sollten sich daher unbedingt vor einer Rückabwicklung zuerst über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten lassen!
Neben Kündigung und Widerruf gibt es noch weitere Möglichkeiten, die je nach individueller Situation sinnvoller sein können. Bei der Frage, welches Vorgehen für die eigene Renten- oder Lebensversicherung am besten ist, sollten mindestens die Standardoptionen Kündigung, Rückabwicklung, Beitragsfreistellung, Verkauf und Fortführung berücksichtigt werden. Für viele Versicherungsnehmer gibt es darüber hinaus auch noch weitere Möglichkeiten den eigenen Vertrag zu optimieren.
Bei einigen der letzten 100 Vertragsprüfungen war keine der Standardoptionen die beste Lösung für den Versicherungsnehmer.
Die besten Optionen bei den letzten 100 Vertragsprüfungen
Eine Überprüfung aller Möglichkeiten ist sinnvoll, da sich die beste Option oft je nach Vertragsgestaltung unterscheidet. Bei manchen Versicherungen kann – wie im Fall von Herrn A. – ein Widerspruch oder Widerruf die beste Option sein, während bei anderen Verträgen auch ein Verkauf, eine Beitragsfreistellung oder die unveränderte Fortführung am sinnvollsten sein kann.
Für Außenstehende ist es kaum möglich alle Optionen im Blick zu behalten und zu bewerten. Versicherungsnehmer sollten sich daher unbedingt unabhängig zu ihrer Versicherung beraten lassen, bevor sie sich für eine der Möglichkeiten entscheiden.
Bei uns haben Kunden der FWU bzw. der ehemaligen Atlanticlux Lebensversicherung die Möglichkeit eine Erstberatung zu Ihrer Versicherung zu vereinbaren. Eine Erstberatung bei uns kostet 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer).
Quellen: